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Beitragsordnung
des Vielseitigkeitsfreunde Phöben e.V.
vom 3. April 2023
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Platznutzung
Fälligkeit
Die Beiträge werden zum 1. Januar jedes Jahres bzw. zum Zeitpunkt des Eintritts fällig. Eine Erstattung von Beiträgen bei unterjährigem Austritt erfolgt nicht.
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